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Selbstverwaltung

Unsere Selbstverwaltung besteht aus verschiedenen Gremien, die das Zusammenleben der Studenten regeln. Diese Form der Organisation bietet die beste Möglichkeit, Entscheidungen auf die Bewohner abzustimmen.

Übersichtsgrafik über die Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung fängt dabei bereits bei den Fluren an. Jeder Flur wählt einen Flursprecher. Dieser vertritt die Interessen des Flures auf dem Hausparlament. Das höchste Gremium des HaDiKo sind der Kollegausschuss, sowie der Vorstand des HaDiKo e.V. und der erweiterte Vorstand (Vorstand + Haussprecher).

Weiterhin gibt es den Belegungsausschuss und den Sozialausschuss, die speziellere Aufgaben erledigen.

Alle diese Gremien werden von den Kontroll- und Ältestenrat kontrolliert.

Wichtig sind auch die Arbeitskreise, die auch zur Selbstverwaltung gezählt werden, jedoch an der eigentlichen Verwaltung eigentlich nicht beteiligt sind, sondern vielmehr Angebote für die Bewohner zur Verfügung stellen oder Interessengemeinschaften bilden.

 

Ämter und Gremien der Selbstverwaltung

Ältestenrat (ÄRa)

Der Ältestenrat überwacht die Arbeit des HaDiKo e.V. und überprüft die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes und des Kollegausschusses auf Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen. Weiterhin ist der Ältestenrat für die Durchführung heimweiter Wahlen und Abstimmungen zuständig. Er besteht aus den Kontrollräten der jeweiligen Häuser entsandten Mitglieder.

Haussprecher (HS)

Der Haussprecher vertritt das Haus gegenüber den anderen vier Häusern und der Verwaltung. Er ist Vorsitzender des Hausparlaments (HP) und der Hausvollversammlung (HVV). Gleichzeitig übt er im Auftrag des Wohnheimträgers das Hausrecht aus und verwaltet den Generalschlüssel und andere Schlüssel des Hauses. Er organisiert auch viele Aktionen im Haus und im Wohnheim.

Eine Liste der amtierenden Haussprecher und wie du sie erreichen kannst, findest du hier im Wiki.

Hausparlament (HP)

Das Hausparlament (HP) setzt sich aus den Flursprechern (FS), dem Haussprecher, den KA-Vertretern und den Kontrollräten (KR) zusammen. Das HP behandelt alle hausinternen Angelegenheiten. Die Sitzungen sind heimöffentlich.
Link zum Wikiartikel (für Bewohner)

Hausvollversammlung (HVV)

Die Hausvollversammlung (HVV) ist ein stark erweitertes Hausparlament, auf dem jeder Hausbewohner stimmberechtigt ist. Sie wird einberufen, wenn wichtige Angelegenheiten zu klären sind, weswegen für alle Hausbewohner Anwesenheitspflicht besteht. Entschuldigungen aus triftigem Grund sind schriftlich beim Kontrollrat abzugeben. Unentschuldigtes Fehlen zieht in aller Regel „SV-Verbot“, mehrfach unentschuldigtes Fehlen die Kündigung nach sich.

Kollegausschuss (KA)

Der Kollegausschuss (KA) ist das höchste Gremium der SV. Jedes Haus entsendet seiner Bewohnerzahl entsprechend KA-Vertreter (K1 drei, K2 vier, K3-K5 je drei). Zusammen mit den Haussprechern und dem Vorstand des HaDiKo e. V. besprechen sie unter der Aufsicht des Ältestenrat alle heimweiten Angelegenheiten.

Belegungsausschuss (BA)

Der Belegungsausschuss (BA) ist für die Belegung der Zimmer und Auswahl der Bewerber zuständig. Er besteht aus mindestens 16 Mitgliedern. Die Arbeit des BA ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben in der Selbstverwaltung des HaDiKos, da mit den Bewohnern die ganze Selbstverwaltung steht und fällt. Um eine ausgewogene Verteilung aller Bewohner bezüglich ihrer Nationalitäten und Studienfächer zu gewährleisten, gibt es eine ganze Reihe von Quoten und Regelungen, an die sich der BA zu halten hat. Es ist daher leider nicht immer möglich alle Flur- oder Bewerberwünsche zu berücksichtigen, wir versuchen jedoch immer eine gute Lösung zu finden.

Wenn ihr euch um ein Zimmer bewerben möchtet, dann schaut unter Bewerbung nach. Dort findet ihr auch viele Antworten auf Fragen zum Ein-, Um- und Ausziehen.

Sozialausschuss (SAS)

Der Sozialausschuss (SAS) des HaDiKo unterstützt bedürftige oder in soziale Not geratene Bewohner des Hans-Dickmann-Kollegs in Form von Mietbeihilfe oder zinsfreien Krediten sowie mit weiterer Beratung. Jeder Antrag wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller und den Sozialausschussmitgliedern in Anwesenheit eines Äras besprochen und nach der Darlegung des Falles wird über eine finanzielle Hilfe entsprechend der Schwere des Falles entschieden. Gerne kann der Antragsteller eine Begleitperson mitbringen, falls beispielsweise mangelnde Deutschkenntnisse vorliegen. Näheres über den SAS ist in der Heimgeschäftsordnung unter "Richtlinien für den SAS" geregelt. Für weitere Informationen oder spezielle Fragen besuche einfach eines der SAS Mitglieder, wir stehen Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Die amtierenden Mitglieder findest du hier im Wiki.